Weitere grosse Lärmquellen

Industrie, Gewerbe & Schiessstände

Industrie und Gewerbe

Im Gegensatz zum Verkehrslärm ist der Industrie- und Gewerbelärm akustisch äusserst vielfältig. Zu dieser Kategorie werden unter anderem Lärm von Industrieanlagen, Gewerbebetrieben, Maschinen, Wärmepumpen, akustischen Vogelschutzanlagen oder auch Windkraftwerken gezählt. Da zu Gewerbelärm so viele verschiedene und zum Teil auch nicht klassifizierbare oder impulshaftige Geräusche gehören, ist die Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm besonders schwierig.

Lärm.ch: Industrie- & Gewerbelärm

Schiesslärm

Der akustische Störbereich einer Schiessanlage kann sich je nach Wetter und Gelände auf mehrere Kilometer um das Schützenhaus ausweiten. Daher befinden sich die Anlagen normalerweise ausserhalb der Gemeinde, um die Lärmbelastung des Wohngebiets möglichst gering zu halten und um ausreichend Platz für die Schussbahnen zu haben. Durch die zunehmende Siedlungsdichte sind die Bauzonen für Wohngebäude jedoch immer näher an die einst abgelegenen Schiessstände gerückt. In Kombination mit dem neuen, flächendeckenden Berechnungsverfahren sonARMS (Stand der Technik, Anhang 2 LSV) führt dies dazu, dass bei bestehenden, bereits sanierten Schiessanlagen Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden.

Im Schiessstand

Auch Schiesslärm kann ein Ärgernis sein. Deshalb gibt es für Schiessanlagen eine Art Kapselung für einzelne Schützenplätze. Der laute Mündungsknall kann dabei um bis zu 20 dB reduziert werden.

Lärm.ch: Schiessen